Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von Zimmern, sowie für sämtliche weitere von der "Pension und Ferienwohnung Anne Vogel" angebotene Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Beherbergungsvertrages, den der Gast mit der Pension abschließt und gelten bei der Buchung als anerkannt.
Der Beherbergungsvertrag kommt durch den Antrag des Gastes und die schriftliche Bestätigung (per Fax, e-Mail, Brief) durch die "Ferienwohnung Vogel" zustande. Ein Vertrag kann auch kurzfristig durch mündliche oder telefonische Bestellung für das aktuelle Datum zustande kommen und ist ebenso für beide Seiten bindend. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch entstehenden Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag einzustehen.
Die "Ferienwohnung Vogel" ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die
für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an die "Pension Anne Vogel" zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die
gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist am Tage der Anreise in bar zu zahlen. Eine Zahlung per Überweisung bzw. mittels Kreditkarte ist nicht möglich. Bei einer früheren Abreise bleibt der gesamte Betrag
fällig.
Die "Ferienwohnung Vogel" ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung werden
schriftlich vereinbart.
Eine Stornierung durch den Gast hat grundsätzlich schriftlich (per e-Mail, Fax, Brief) zu erfolgen. Die Stornierungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:
Die Stornierungskosten werden um den Betrag der durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Ferienwohnung erzielt werden verrechnet. Dem Kunden steht
der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Ferienwohnung entstandene Schaden geringer ist, als die geforderte Summe. Die Ferienwohnung empfiehlt zur Vermeidung von Stornogebühren
eine Reiserücktrittsversicherung.
Die Ferienwohnung ist zum Rücktritt berechtigt, wenn:
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension vom Vertrag besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Gebuchte Zimmer/Ferienwohnungen stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte das Zimmer/die Ferienwohnung bereits bezugsfertig sein, kann schon früher bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter für zusätzliche Nutzung des Zimmers/ der Ferienwohnung nach 11.00 Uhr 50% des Zimmerpreises ohne Frühstück und nach 18.00 Uhr 100% berechnen. Es besteht die Möglichkeit, das Reisegepäck vor dem Check in und nach dem Check out nach Absprache einzulagern.
Der Gast haftet gegenüber der "Ferienwohnung Vogel" für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen
Diebstahl oder Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der "Ferienwohnung Vogel" bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
Soweit der Gast sein Auto auf den Parkplätzen der Ferienwohnung abstellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter
Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Inhaber der Ferienwohnung nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebsort. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so sollen sie durch die dem Inhalt dieser AGB am nächsten kommende Klauseln ersetzt werden. Im Übrigen wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- und Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten der "Ferienwohnung Vogel", bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.